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1. Geltungsbereich
a. Diese Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen der Behindertenpolitik des Freizeit- & Ferienparks Slagharen („Attractie- & Vakantiepark Slagharen“) und sind ein untrennbarer Teil davon.
b. Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen sind nur dann möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
2. Zustandekommen
a. Diese Erklärung wurde aufgesetzt, damit alle Besucher in Slagharen einen Tag voller Abenteuer erleben können.
b. Wir bitten Besucher/innen mit nicht sichtbaren Behinderungen, bei Vorlage dieser Erklärung auch einen Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest vorzulegen.
3. Haftung
a. Die Nutzung eines speziellen Armbands für Menschen mit Behinderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es liegt vollständig im eigenen Ermessen des Besuchers/der Besucherin, ob er/sie ein Behindertenarmband beantragt und auf die betreffende Art und Weise einen Platz in einer Attraktion einnehmen kann.
4. Gültigkeit der Erklärung
a. Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung muss dem Guest Service vorgelegt werden. Gegen Vorlage dieser Erklärung und eines gültigen Personalausweises erhalten Besucher/innen ein sogenanntes Behindertenarmband.
b. Mit diesem Armband kann der Besucher/die Besucherin die speziellen Eingänge an den Fahrgeschäften und Attraktionen nutzen.
c. Das ausgehändigte Armband ist nur am Tag der Unterzeichnung der Erklärung gültig.
5. Zugänglichkeit
a. Besucher/innen mit einer Behinderung können die Attraktion über den Ausgang besuchen, wenn sie im Besitz eines Behindertenarmbands sind.
b. Besucher/innen mit einer Behinderung müssen (bei einem lila Armband mit Hilfe einer Begleitperson und bei einem gelben Armband selbstständig) in der Lage sein:
i. in die Attraktion ein- und auszusteigen;
ii. die Fahrt zu absolvieren, d.h. während der Fahrt beispielsweise eine bestimmte Sitzposition einzunehmen, sich festzuhalten und sich anzuspannen/abzustützen;
iii. mündliche und/oder visuelle Anweisungen zu befolgen;
iv. eine Attraktion im Evakuierungsfall wie vorgesehen zu verlassen.
c. Das Behindertenarmband bietet keinen Vorrang beim Zutritt zu den Attraktionen, sondern dient nur dazu, Besuchern mit Behinderungen den Zugang zu den Attraktionen durch spezielle Eingänge zu ermöglichen. Die Wartezeiten an einem Sondereingang sind die gleichen wie in der regulären Warteschlange.
d. Eine Begleitung ist in den Attraktionen nur möglich, wenn die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden können. Wenn eine Begleitung
aufgrund der Sicherheitsanforderungen nicht möglich ist, kann der/die Besucher/in die Attraktion nicht betreten.
6. Nachweispflicht und Ablehnung
a. Die Nutzung des Behindertenarmbands ist Besuchern mit Behinderungen vorbehalten. Um einen Missbrauch des Armbands zu verhindern, behält sich der Freizeit- & Ferienpark Slagharen das Recht vor, stichprobenartig und in Zweifelsfällen von Besuchern einen Nachweis der Behinderung zu verlangen. Beispiele für mögliche Nachweise: i. Parkausweis für Schwerbehinderte
ii. Schwerbehindertenausweis
iii. ärztliches Attest
b. Der Freizeit- & Ferienpark Slagharen behält sich das Recht vor, Besuchern mit einem Behindertenarmband den Zutritt zu einer Attraktion zu verweigern, wenn er dies für die Sicherheit des Besuchers und/oder Dritter für notwendig hält. Das Behindertenarmband ist folglich keine Garantie für den Zutritt zu allen Attraktionen.
c. Bei Betrug, Missbrauch oder Fehlverhalten ist der Freizeit- & Ferienpark Slagharen berechtigt, den Zugang zum Park abzulehnen oder zu sperren. Im Falle einer Ablehnung oder Sperrung werden Eintrittsgelder nicht zurückerstattet.
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